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WEG-VERWALTUNG


Auf einen speziellen Verwaltervertrag kann von unserer Seite aus verzichtet werden. Wir verwalten nach den Grundsätzen der §§ 27 und 28 WEG, in Verbindung mit der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordung. Jedoch bin ich jederzeit zum Abschluss eines individuellen Verwaltervertrages selbstverständlich bereit.

In unserem Verwalterhonorar sind folgende Leistungen enthalten:

  • Gesetzliche Eigentümerversammlungen
  • Protokollführung, -erstellung und deren Versand
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Gesamt- sowie Einzelabrechnungen
  • Inkasso von Wohngeldern, Mahnwesen
  • Einholung von Kostenangeboten, Auftragsvergabe sowie deren Überwachung (bis 5 T€ Volumen)
  • Zuarbeit für Anwälte bei Gerichts- und Behördenverfahren

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